freisprechen

freisprechen

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frei|spre|chen ['frai̮ʃprɛçn̩], spricht frei, sprach frei, freigesprochen <tr.; hat:
in einem gerichtlichen Urteil feststellen, dass eine Person, die angeklagt war, nicht schuldig ist oder dass ihre Schuld nicht bewiesen werden kann:
die Angeklagten wurden beide freigesprochen.

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frei||spre|chen 〈V. tr. 246; hat
1. durch Urteilsspruch von einer Anklage, Schuld befreien
2. einen Lehrling \freisprechen ihm den Gesellenbrief überreichen
● er wurde mangels Beweises freigesprochen; von Überheblichkeit kann man ihn nicht \freisprechen 〈fig.〉 man muss ihm den Vorwurf machen, dass er überheblich ist

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frei|spre|chen <st. V.; hat:
1. (Rechtsspr.) durch Gerichtsurteil vom Vorwurf der Anklage befreien:
die Angeklagte wurde freigesprochen;
Ü vom Vorwurf der Eitelkeit ist er nicht ganz freizusprechen.
2. (Handwerk) nach bestandener Prüfung zum Gesellen bzw. zur Gesellin od. Facharbeiter[in] erklären:
zwanzig Azubis wurden freigesprochen.

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frei|spre|chen <st. V.; hat: 1. (Rechtsspr.) durch Gerichtsurteil vom Vorwurf der Anklage befreien: der Angeklagte wurde [mangels Beweises/wegen erwiesener Unschuld] freigesprochen; Ü vom Vorwurf der Eitelkeit ist er nicht ganz freizusprechen. 2. (Handw.) nach bestandener Prüfung zum Gesellen od. Facharbeiter erklären: zwanzig Lehrlinge wurden freigesprochen.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • freisprechen — V. (Mittelstufe) jmdn. für unschuldig erklären Beispiel: Er wurde vom Vorwurf der Erpressung freigesprochen …   Extremes Deutsch

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  • freisprechen — 1. nicht bestrafen, nicht verurteilen; (ugs.): laufen lassen; (Rechtsspr.): auf Freispruch erkennen. 2. Absolution erteilen, lossprechen; (geh.): ledig sprechen von; (kath. Kirche): absolvieren. * * * freisprechen:⇨absolvieren(1)… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • freisprechen — frei·spre·chen (hat) [Vt] jemanden (von etwas) freisprechen (als Richter oder Gericht) in einem Urteil erklären, dass aufgrund von Untersuchungen und Befragungen von Zeugen jemand als nicht schuldig gilt ↔ schuldig sprechen: Er wurde (von der… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • freisprechen — frei|spre|chen (für nicht schuldig erklären; Handwerk zum Gesellen erklären); aber frei (ohne Manuskript) sprechen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • entlassen — freisprechen; entladen; freilassen; auf die Straße setzen (umgangssprachlich); entbinden; freistellen; (eiskalt) abservieren (umgangssprachlich); absägen (umgangssprachlich); raussch …   Universal-Lexikon

  • entladen — freisprechen; entlassen; fallen lassen; ausladen; abladen; auskippen; schütten * * * ent|la|den [ɛnt la:dn̩], entlädt, entlud, entladen: 1. <tr.; hat eine Ladung (von etwas) herunternehmen: einen Wagen entladen. Syn.: ↑ …   Universal-Lexikon

  • lossprechen — für unschuldig befinden; freisprechen * * * los||spre|chen 〈V. tr. 246; hat〉 1. jmdn. lossprechen jmdn. freisprechen, jmdm. seine Sünden vergeben 2. jmdn. von einer Verpflichtung lossprechen jmdn. von einer V. befreien * * * los|spre|chen <st …   Universal-Lexikon

  • Gesellenfreisprechung — Der traditionelle Begriff Freisprechung wird oft als Synonym für den Rechtsbegriff Freispruch verwendet, hat ursprünglich jedoch eher die Bedeutung: einen Lehrling zum Gesellen erklären. Die Freisprechung geht wie der Freispruch auf das Verb… …   Deutsch Wikipedia

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